1. PRÄAMBEL
1.1. Die folgenden Servicebedingungen (im Folgenden „Servicebedingungen“) beschreiben die Bedingungen, unter denen UAB Baltic Virtual Assistants (im Folgenden - Baltic Assist). Die Rechtsformnummer lautet 303554716, die eingetragene Adresse lautet J. Savickio str. 4, LT-01108, Vilnius, Republik Litauen. Das Unternehmen erbringt die vom Kunden (im Folgenden „Kunde“) bestellten Dienstleistungen (im Folgenden „Dienstleistungen“), deren Einzelheiten im Arbeitsauftrag (im Folgenden „Arbeitsauftrag“) aufgeführt sind.
1.2. Die Erbringung der Dienstleistungen an den Kunden ist eine unabhängige Beziehung. Sie darf nicht so ausgelegt werden, dass sie eine Franchise-, Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung zwischen dem Kunden und Baltic Assist.
1.3. Diese Servicebedingungen (in der jeweils gültigen Fassung) regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und Baltic Assist ab dem Abschluss der ersten Transaktion auf Grundlage eines ausgeführten Arbeitsauftrags für die Dauer von 12 (zwölf) Monaten. Die genannte Laufzeit wird am Ende der aktuellen Laufzeit automatisch um jeweils 12 (zwölf) Monate verlängert, wenn der Kunde weiterhin Baltic Assist für Dienstleistungen auf Grundlage nachfolgender Arbeitsaufträge.
2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2.1 Baltic Assist verpflichtet sich, dem Kunden die Dienstleistungen zu liefern, und der Kunde verpflichtet sich, zu zahlen Baltic Assist für die erbrachten Dienstleistungen.
2.2. Für die Zwecke dieser Servicebedingungen sowie eines Arbeitsauftrags wird vom Kunden ausdrücklich akzeptiert und vereinbart, dass die Dienstleistungen nur die Zeit (vereinbarte Stundenzahl) umfassen, die für die Ausführung durch Baltic Assists Spezialisten der Aufgaben des Kunden unter der Aufsicht des Kunden. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass es in seiner Verantwortung liegt, sicherzustellen, dass die Ausführung der gegebenen Aufgaben den Qualitäts- und sonstigen Anforderungen des Kunden entspricht.
2.3 Baltic Assist verpflichtet sich, dem Kunden die Dienstleistungen wie im vom Kunden ausgeführten Arbeitsauftrag beschrieben zu erbringen und Baltic Assist, in der die für die Dienstleistungen vorgesehene Zeit, der Verfügbarkeitsplan und die geltenden Tarife (Preise) der Dienstleistungen, die Zahlungsbedingungen sowie andere individuelle Bedingungen aufgeführt sind. Alle im Rahmen des Arbeitsauftrags erstellten oder gelieferten Artikel werden hier zusammenfassend als Liefergegenstände bezeichnet.
2.4. Der Abschluss mehrerer Transaktionen nach separaten Arbeitsaufträgen stellt den Abschluss separater Transaktionen dar, für die die jeweiligen Arbeitsaufträge und diese Servicebedingungen gelten. Diese Servicebedingungen und der jeweilige Arbeitsauftrag bilden den individuellen Vertrag zwischen Baltic Assist und dem Kunden.
3. BESTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
3.1. Die Dienstleistungen werden durch die Ausführung des Arbeitsauftrags bestellt. Die Ausführung jedes einzelnen Arbeitsauftrags stellt den Abschluss einer separaten Transaktion durch Baltic Assist und dem Kunden bezüglich der in diesem Arbeitsauftrag festgelegten Dienstleistungen.
3.2. Wenn es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person handelt, bestätigt der Kunde durch die Ausführung des Arbeitsauftrags, dass die Dienstleistungen für seine gewerblichen Bedürfnisse bestimmt sind und dass der Kunde in einer anderen als der Verbrauchereigenschaft handelt, d. h. die Dienstleistungen sind für andere Zwecke bestimmt seine/ihre persönlichen oder familiären Bedürfnisse.
4. PREIS FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Die geltenden Tarife und Preise für die Dienstleistungen und/oder andere Zahlungsbedingungen sind im Arbeitsauftrag angegeben.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich zur Erstattung Baltic Assist für alle angemessenen Ausgaben, die vom Kunden im Voraus genehmigt wurden und Baltic Assist im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste, die unter anderem Reise- und Unterkunftskosten, internationale Telefongespräche, Porto, Kurierdienste usw. umfassen können.
4.3. Sofern im Arbeitsauftrag nicht anders angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 8 Werktage ab Zustellung der Rechnung.
4.4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist der Kunde gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr verpflichtet, Zinsen zu zahlen.
5. ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
5.1 Baltic Assist stellt die Verfügbarkeit seiner Spezialisten für die Erbringung der Dienstleistungen gemäß dem im Arbeitsauftrag angegebenen Zeitplan sicher. Der Kunde stellt sicher, dass die Aufgaben (Anweisungen) sowie die Werkzeuge (soweit erforderlich, abhängig von den Besonderheiten der Aufgaben des Kunden) rechtzeitig bereitgestellt werden.
5.2. Der Kunde muss alle Probleme im Zusammenhang mit den Diensten innerhalb von 30 Tagen melden. Wenn keine Probleme gemeldet werden, wird davon ausgegangen, dass Baltic Assist Die Erbringung der Dienstleistungen wurde ordnungsgemäß zugesichert, und der Kunde kann diesbezüglich keine Ansprüche geltend machen.
5.3. Es wird vom Auftraggeber ausdrücklich akzeptiert und vereinbart, dass die Leistungen mit Ablauf der vereinbarten Zeit (vereinbarte Stundenzahl) als abgenommen gelten, unabhängig davon, ob das Ziel des Auftraggebers erreicht wurde oder nicht, sofern im Arbeitsauftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6. DIE LIEFERUNGEN UND GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
6.1. Alle Urheberrechte sowie andere Rechte an geistigem und industriellem Eigentum an den Liefergegenständen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Unterlagen, alle technischen Informationen, Geräte, Lieferungen, Einrichtungen, Materialien und/oder geschützten Informationen (im Folgenden „geistige Rechte“), verbleiben im Eigentum des Kunden. Baltic Assist überträgt hiermit automatisch, bedingungslos und unwiderruflich alle übertragbaren geistigen Rechte an den Liefergegenständen und die damit verbundenen Ansprüche weltweit an den Kunden. Baltic Assist stimmt der Übertragung und Abtretung der geistigen Rechte an den Kunden ohne weitere Entschädigung zu.
6.2 Baltic Assist behält sich das Recht vor, bei der Bereitstellung der Dienste entstandene geistige Eigentumsrechte zurückzuhalten, wenn Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen.
4. LIABILITY
7.1. Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig über Hindernisse bei der Erbringung der Dienstleistungen oder sonstige Umstände zu informieren, die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen wesentlich beeinträchtigen.
7.2. Jede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei etwaige Schäden zu ersetzen und alle Verluste, Ausgaben und Kosten zu erstatten, die sich aus einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder einem Verstoß gegen geltende Rechtsakte oder einem Verstoß gegen die Rechte Dritter ergeben gemäß diesem Abschnitt.
7.3. Wenn der Kunde die Verpflichtungen aus den Servicebedingungen, dem Arbeitsauftrag und anderen zugehörigen Dokumenten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, Baltic Assist den Kunden hierüber zu informieren und eine angemessene Frist zur Behebung des Verstoßes festzulegen. Behebt der Kunde den Verstoß nicht innerhalb der festgelegten Frist oder kann der Verstoß aufgrund seiner Art nicht behoben werden, Baltic Assist hat das Recht, Ersatz aller ihr entstandenen Verluste zu verlangen.
7.4. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den Servicebedingungen, dem Arbeitsauftrag und anderen zugehörigen Dokumenten nicht nachkommt oder wenn ein anderer Umstand eintritt, der nicht im Baltic Assists Kontrolle, Baltic Assist hat das Recht, die Ausführung der Dienstleistungen einzustellen, bis die Verpflichtung vom Kunden erfüllt wird oder der Umstand, der die Erbringung der Dienstleistungen verhindert, nicht mehr besteht. In allen Fällen Baltic Assist haftet nicht für Verzögerungen, die sich aus der Verzögerung der Lieferung vereinbarter Leistungen durch den Kunden oder Dritte ergeben.
7.5. Ist die Erfüllung der Liefergegenstände aus Verschulden des Auftraggebers nicht möglich, hat der Auftraggeber die Zahlungen gemäß Arbeitsauftrag in voller Höhe zu leisten, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
7.6 Baltic Assist verpflichtet sich, den Verlust (Schaden) des Kunden nur dann zu ersetzen, wenn er durch Verschulden von Baltic Assist. Baltic Assist ersetzt den Verlust (Schaden) nicht, wenn Baltic Assist Verschulden des Auftraggebers und (oder) Dritter verursacht wurden, sowie wenn sie auf Handlungen und (oder) Unterlassungen des Auftraggebers und (oder) Dritter zurückzuführen sind.
7.7. In keinem Fall haftet eine der Parteien im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen gegenüber anderen Parteien oder Dritten in irgendeiner Form für Folgendes:
7.8.1 etwaige indirekte oder zufällige Schäden;
7.8.2 jeglicher Einkommensverlust, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder Verlust von Firmenwert, Geschäft oder Gewinn (ob direkt oder indirekt), der entstehen kann.
7.9 Eine zivilrechtliche Haftung der Parteien besteht nicht für die Nichterfüllung, nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Verzögerungen bei der Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag aufgrund unwiderstehlicher Umstände (höhere Gewalt), die gemäß den Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften bestimmt werden Handlungen. Die Leistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum des Vorliegens dieser Umstände. Wenn die Umstände höherer Gewalt länger als 6 (sechs) Monate andauern, kann jede der Parteien den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistungen kündigen, indem sie die andere Partei 7 (sieben) Werktage im Voraus darüber informiert.
8. KÜNDIGUNG DER DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN
8.1. Jede Partei kann den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistungen einseitig kündigen, wenn die andere Partei einer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, die gemäß den Nutzungsbedingungen, dem Arbeitsauftrag und anderen zugehörigen Dokumenten zu erfüllen ist, und wenn diese Nichterfüllung nicht innerhalb von 30 Jahren behoben wird (dreißig) Kalendertage ab Erhalt der schriftlichen Mitteilung einer relevanten Partei.
8.2. Die Kündigung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung Baltic Assist für die erbrachten Dienstleistungen und Ersatz der entstandenen Kosten, wenn der Vertrag über die Erbringung der Dienstleistungen ohne Verschulden des Baltic Assist.
9. DATENSICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT
9.1. Alle Informationen im Zusammenhang mit den Liefergegenständen, den Servicebedingungen, dem Arbeitsauftrag und/oder anderen Dokumenten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag, außerdem die Informationen, die die Parteien während der Erbringung der Dienstleistungen erhalten und die sich auf den Abschluss und/oder die Leistung beziehen der Vereinbarung über die Erbringung der Dienstleistungen und/oder damit verbundene Dokumente, Know-how, Geschäftsgeheimnisse usw. gelten als vertraulich und die Parteien verpflichten sich, sie nicht an Dritte weiterzugeben, außer in Fällen, in denen diese Informationen erforderlich sind die Erfüllung des Vertrages, wenn sie öffentlich ist, oder die Parteien müssen sie auf der Grundlage der geltenden Rechtsakte offenlegen.
9.2. Weder der Kunde noch Baltic Assist vertrauliche Informationen der anderen Partei an Dritte weitergeben. Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, muss mit derselben Sorgfalt und Vorsicht vorgehen, die sie auch zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art verwendet, jedoch nicht weniger als mit angemessener Sorgfalt, muss die vertraulichen Informationen der Partei, die die vertraulichen Informationen bereitstellt, vertraulich behandeln und sicherstellen, dass die Mitarbeiter der empfangenden Partei die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen wahren.
9.3. Die in den Nutzungsbedingungen festgelegten Vertraulichkeitsbeschränkungen sind für die Parteien verbindlich und gelten für einen unbestimmten Zeitraum nach Ablauf oder Kündigung der Nutzungsbedingungen.
9.4. Die Parteien verpflichten sich, die ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten ordnungsgemäß und gemäß dem in den geltenden Rechtsakten festgelegten Verfahren zu schützen und sie nur in dem Umfang zu verwenden, der für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Leistungsdauer, dem Arbeitsauftrag und anderen damit verbundenen Verpflichtungen erforderlich ist Unterlagen.
10. VERBOT DER AUFWERBUNG
10.1. Für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren ab dem Datum der Fertigstellung des letzten Arbeitsauftrags des Kunden erklärt sich jede Partei damit einverstanden, dass sie (durch sich selbst, verbundene Unternehmen, Auftraggeber oder andere verbundene Parteien) nicht um eine Anstellung wirbt, sie beschäftigt, sich mit ihnen berät oder sie nutzt Dienstleistungen von Mitarbeitern, Dienstleistern sowie Subunternehmern der anderen Partei erbringen oder auf andere Weise dazu veranlassen, Leistungen für diese Partei oder eine mit ihr verbundene natürliche oder juristische Person zu erbringen.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Sollten weitere Vereinbarungen oder Arbeitsaufträge erforderlich sein, um die Absicht dieser Nutzungsbedingungen oder des Arbeitsauftrags durchzusetzen, vereinbaren die Parteien, diese Bestimmungen bei Bedarf umzusetzen.
11.2. Diese Nutzungsbedingungen stellen zusammen mit dem/den Arbeitsauftrag(en) und ggf. weiteren Dokumenten die gesamte Vereinbarung über die Bereitstellung der Dienste und die Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Diskussionen. zwischen den Parteien.
11.3. Diese Servicebedingungen sowie alle Transaktionen im Rahmen einzelner Arbeitsaufträge unterliegen den Gesetzen der Republik Litauen und sind nach diesen auszulegen, einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher vertraglicher oder außervertraglicher Haftung, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Baltic Assist.
11.4. Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung über die Bereitstellung der Dienste ergeben, sowie Fragen der Verletzung, Kündigung oder Gültigkeit/Ungültigkeit dieser Vereinbarung (im Folgenden „Streit“) werden durch gegenseitige Verhandlungen beigelegt. Wenn der Streit nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Eingang der Aufforderung einer Partei bei der anderen Partei einvernehmlich beigelegt werden kann, wird dieser Streit vom zuständigen Gericht der Republik Litauen beigelegt, dessen örtliche Zuständigkeit bestimmt wird durch Baltic Assists eingetragene Geschäftsadresse, bekannt gegeben in einem öffentlichen Register.
11.5. Sollte eine Bestimmung dieser Servicebedingungen den Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften widersprechen oder nach ihrer Änderung aus anderen Gründen widersprüchlich oder ungültig werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Servicebedingungen. In einem solchen Fall wird sie unverzüglich ersetzt durch Baltic Assist durch eine rechtswirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Regelung und dieser AGB entspricht.
11.6. Diese Nutzungsbedingungen dürfen von keiner Partei ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten oder übertragen werden. Im Falle einer Abtretung sind die Bedingungen der Nutzungsbedingungen für die Abtretungsempfänger bindend, vorausgesetzt, dass jede nicht autorisierte Abtretung null und nichtig ist und einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen darstellt.
11.7. Diese Servicebedingungen können jederzeit nach Ermessen von geändert werden. Baltic Assist durch Mitteilung an den Kunden. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden gilt als Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung. Im Falle der Nichteinwilligung mit den Änderungen muss der Kunde die Nutzung der Dienste unverzüglich einstellen und benachrichtigen Baltic Assist.
12. KONTAKTINFORMATIONEN
12.1. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Baltic Assist wie folgt:
E-Mail: info@balticassist.com
Telefon: +370 527 776 96 (Mo – Fr, 8:00 – 17:00).