Die niederländische XAF 4.0-Änderung zum 1. Januar 2027
Änderung des XAF 4.0-Prüfdateiformats in den Niederlanden ab dem 1. Januar 2027: Was Unternehmen und Softwareanbieter wissen müssen
Übersicht
Von 1 Januar 2027, hat das ODB-Mitteilung der niederländischen Steuerverwaltung besagt, dass Nur XAF 4.0 wird zur Einreichung akzeptiert. Für die XML-Auditdatei Financieel werden ältere XAF-Versionen nicht mehr akzeptiert. Das offizielle Update von Belastingdienst/ODB wurde veröffentlicht am 22 April 2026 und rät Organisationen, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen, damit der Übergang im vierten Quartal 2026 reibungslos verlaufen kann, noch vor der Frist im Jahr 2027.
Was ist die XML-Auditdatei für Finanzen?
Das XML-Auditdatei Finanzenüblicherweise abgekürzt zu XAFist ein offener Standard für den Datenaustausch zwischen Verwaltungssystemen zu Berichts- und Kontrollzwecken. Laut ODB-Informationen des BelastingdienstesDer Belastingdienst, Kuratoren und der Wirtschaftsprüfersektor sind wichtige Nutzer der Prüfakte.
Die Auditfile wurde entwickelt, um den Verwaltungsaufwand bei Steuerprüfungen zu reduzieren. Steuerberater Es wird erläutert, dass jeder Unternehmer einer Steuerprüfung unterzogen werden kann und dass das Sammeln und Strukturieren der erforderlichen Daten zeitaufwändig sein kann. Die XML-Prüfungsdatei Finanzinformationen ist hilfreich, da sie die meisten für solche Prüfungen benötigten Daten enthält und von vielen Buchhaltungsprogrammen in den Niederlanden unterstützt wird.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?
Die wichtigste Änderung ist die Akzeptanz des Formats. Von 1 Januar 2027, hat das Belastingdienst/ODB In der Mitteilung heißt es, dass XAF 4.0 ist das für Einreichungen akzeptierte Format, ältere Versionen werden nach und nach ausgemustert.
Dies ist insbesondere für Anbieter von Buchhaltungssoftware, Buchhaltungsplattformen, Buchhalter, Verwaltungsbüros und Unternehmen von Bedeutung, die in der Lage sein müssen, Finanzdaten zu Kontrollzwecken zu exportieren. ODB ist die öffentliche Informationsquelle für Softwareentwickler und Datenlieferanten, um zu verstehen, wie Daten an den Belastingdienst geliefert werden sollen und welche Anforderungen die Software für den digitalen Nachrichtenaustausch erfüllen muss.
Warum XAF 4.0?
Die offizielle Erklärung lautet Vereinfachung und verbesserte Datenqualität. XAF 4.0 reduziert die Anzahl der Datenfelder von 250 bis 90. Der Belastingdienst Es wird darauf hingewiesen, dass viele Felder in der älteren Version in der Praxis nicht oder nur unvollständig ausgefüllt wurden. Die Reduzierung soll daher die Implementierungskomplexität verringern und die Qualität der erstellten Prüfdateien verbessern.
Der Belastingdienst listet außerdem mehrere beabsichtigte Vorteile von XAF 4.0 gegenüber XAF 3.2 auf: einfachere Implementierung, verbesserte Datenqualität, klarere Behandlung von RGS und eine zukunftssichere Grundlage für Entwicklungen wie ViDA und eine stärker transaktionsorientierte Aufzeichnung, die internationalen Standards entspricht.
Und was ist mit RGS?
Das ODB-Update 2026 ist klar, dass RGS stellt kein Hindernis für den Wechsel zu XAF 4.0 dar.Falls RGS bereits in der Software vorhanden ist, muss es bereitgestellt werden; das Vorhandensein von RGS sollte den Übergang zu XAF 4.0 jedoch nicht behindern.
Dies ist wichtig für Softwareanbieter und Buchhalter, da es zwei Probleme trennt: Die Migration zu XAF 4.0 sollte fortgesetzt werden, während RGS-Daten dort einbezogen werden sollten, wo die Software sie bereits enthält.
Warum das für Unternehmen wichtig ist, selbst wenn ihr Buchhalter die Prüfungsakte verwaltet
Niederländische Unternehmen sind bereits verpflichtet, eine gute Verwaltung zu führen. Der Belastingdienst Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmer ordnungsgemäße Aufzeichnungen führen und pflegen müssen, da Steuererklärungen auf der Verwaltung basieren und der Belastingdienst diese Erklärungen schnell und ordnungsgemäß prüfen können muss.
Im Hinblick auf die Mehrwertsteuer müssen Unternehmer ihre Verwaltung so führen und pflegen, dass sie von den Behörden kontrollierbar ist. der BelastingdienstSie geben außerdem an, dass Geschäftsunterlagen müssen im Allgemeinen aufbewahrt werden für 7 JahreDaten über unbewegliches Vermögen und Rechte an unbeweglichem Vermögen müssen aufbewahrt werden für 10 Jahre.
Die digitale Verwaltung sollte auch weiterhin nutzbar bleiben. Der Belastingdienst , erklärt dass, wenn Aufzeichnungen digital geführt werden, das Unternehmen sicherstellen muss, dass der Belastingdienst die entsprechenden Programme und Dateien während einer Kontrolle nutzen kann; es genügt nicht, nur gedruckte Versionen digitaler Dateien aufzubewahren.
Praktische Vorbereitung für 2026
Unternehmen und Berater sollten nicht bis Januar 2027 warten. Die offizielle ODB-Mitteilung rät ausdrücklich dazu, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen, damit der Übergang im vierten Quartal 2026 reibungslos verlaufen kann.ODB Belastingdienst)
Ein praktischer Vorbereitungsweg ist:
- Fragen Sie Ihren Anbieter von Buchhaltungssoftware, ob der Export in XAF 4.0 unterstützt wird.
Die aktuelle XAF-Dokumentationsseite von ODB verweist auf XML Auditfile Finance XAF v4.0.3 und bietet den offiziellen Produkt-Download für diese Version an.ODB Belastingdienst) - Testen Sie, ob Ihre Administration eine vollständige XAF 4.0-Datei exportieren kann.
Der Zweck der Prüfdatei besteht darin, den Datenaustausch für Berichterstattung und Kontrollen effizienter zu gestalten. Daher sollte sich die Prüfung darauf konzentrieren, ob die exportierten Daten vollständig, konsistent und verwendbar sind.Steuerberater) - Überprüfen Sie die Handhabung von RGS.
Falls RGS bereits in der Software verfügbar ist, sollte es in die XAF 4.0-Datei aufgenommen werden.ODB Belastingdienst) - Halten Sie Ihre zugrundeliegende Administration zugänglich.
Die Prüfakte ist hilfreich, ersetzt aber nicht die umfassendere Verpflichtung, Aufzeichnungen in kontrollierbarer Form und innerhalb der geltenden Aufbewahrungsfrist zu führen.Steuerberater)
Fazit
Die Änderung des XAF zum 1. Januar 2027 ist ein klares Signal des Belastingdienst/ODB: Organisationen sollten umsteigen XML Auditfile Finance XAF 4.0 und verzichten Sie auf die Verwendung älterer XAF-Versionen für die Einreichung. Die Umstellung soll den Standard vereinfachen, die Datenqualität verbessern und eine transparentere Nachvollziehbarkeit gewährleisten. Für Unternehmen, Steuerberater und Softwareanbieter empfiehlt sich, 2026 als Übergangsjahr zu betrachten: Überprüfen Sie die Software-Kompatibilität, testen Sie Exporte, prüfen Sie die RGS-Verarbeitung und stellen Sie sicher, dass digitale Datensätze für die Kontrollen des Finanzamts zugänglich bleiben.
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