So gründen Sie 2025 eine neue ApS in Dänemark
So gründen Sie eine neue ApS in Dänemark
Was ist ein Anpartsselskab (ApS)?
Anpartsselskab (ApS) ist eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es handelt sich um eine beliebte Unternehmensstruktur, die, ähnlich wie eine LLC in anderen Ländern, den Eigentümern der ApS Schutz bietet, indem sie ihre persönliche Haftung für die Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens beschränkt.
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark kann online über eine Self-Service-PortalFür dieses Portal sind eine dänische Sozialversicherungsnummer und eine eID (MitID) erforderlich. Als Ausländer können Sie Ihre lokale eID verwenden, sofern diese von eIDAS genehmigt wurde.
Möchten Sie eine neue ApS in Dänemark gründen? Folgen Sie den unten stehenden Schritten, um loszulegen.
1. Wählen Sie Ihre Unternehmensart und Ihren Namen
- Gehen Sie zum Self-Service-Portal.
- Unternehmenstyp: Wählen Sie „Anpartsselskab“ (ApS), eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- FirmennameHinweis: Der Name muss mit „ApS“ enden. Stellen Sie sicher, dass Ihr gewählter Name eindeutig ist, indem Sie das dänische Handelsregister überprüfen. Der Name darf nicht bereits verwendet werden oder bestehende Markenrechte verletzen.
2. Gründungsdokumente vorbereiten
- Stiftungsdokument
- Satzung (Vedtægter)
- Diese Dokumente müssen auf Dänisch sein, wenn Sie die offizielle Vorlage verwendenzB.
- Vorlagen sind bei der dänischen Gewerbebehörde erhältlich.
- Angaben zum Gründer: Geben Sie Namen, Adressen und (falls zutreffend) Umsatzsteuer-Identifikationsnummern an.
- Angaben zum Aktienkapital: Geben Sie den Betrag und die Zahlungsmethode (Bargeld oder Sachwerte) an.
3. Einzahlung des Stammkapitals
- Mindestkapital: Ab 2025 beträgt das erforderliche Mindestaktienkapital 20,000 DKK.
- Einzahlungsmethoden:
- Bargeld: Einzahlung bei einer dänischen Bank, auf das Mandantenkonto eines Anwalts oder über einen Wirtschaftsprüfer.
- Sachanlagen: Müssen von einem Wirtschaftsprüfer unabhängig bewertet und dokumentiert werden.
- Für die Registrierung müssen mindestens 25 % des Aktienkapitals und mindestens 20,000 DKK nachgewiesen werden.
4. Registrieren Sie das Unternehmen online
- Plattform: Registrieren Sie sich über das Self-Service-Portal „Start Company“ der dänischen Wirtschaftsbehörde, verfügbar auf virk.dk.
- Login: Sie benötigen eine dänische Sozialversicherungsnummer (CPR) und MitID (dänische eID) oder eine genehmigte ausländische eID (eIDAS).
- Dokumente hochladen: Fügen Sie die unterzeichnete Satzung, die Gesellschaftsvertragsbestimmungen und den Nachweis über die Einzahlung des Aktienkapitals bei.
- Registrierungsgebühr: 670 DKK (Stand 2025).
5. Besorgen Sie sich Ihre CVR-Nummer
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine CVR-Nummer (Zentrale Unternehmensregistrierungsnummer), die offizielle ID Ihres Unternehmens in Dänemark.
6. Registrieren Sie sich für Mehrwertsteuer und Steuern
- Mehrwertsteuerregistrierung: Wenn Ihr Unternehmen mit Waren oder Dienstleistungen handelt, registrieren Sie sich mindestens 8 Tage vor Beginn der Geschäftstätigkeit für die Mehrwertsteuer.
- Arbeitgeberregistrierung: Wenn Sie planen, Personal einzustellen, sich als Arbeitgeber registrieren und die Einhaltung der Dänische Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften.
7. Digitale Voraussetzungen schaffen
- Meine ID: Erforderlich für den digitalen Self-Service.
- Digitale Post: Richten Sie einen E-Mail-Posteingang für offizielle Mitteilungen ein.
- NemKonto: Richten Sie ein NemKonto (Firmenbankkonto) ein, um Zahlungen von öffentlichen Behörden zu erhalten.
8. Einhaltung laufender Verpflichtungen
- Buchhaltung und Berichtswesen: Führen Sie ordnungsgemäße Buchführungsunterlagen und reichen Sie Jahresberichte bei der dänischen Wirtschaftsbehörde ein.
- Gesundheit und Sicherheit: Wenn Sie Mitarbeiter haben, halten Sie die dänischen Arbeitsschutzvorschriften ein und sorgen Sie für den obligatorischen Versicherungsschutz.
Zusätzliche Bemerkungen
- Direktoren und Aktionäre: ApS kann einen oder mehrere Direktoren und Aktionäre haben, die nicht in Dänemark ansässig sein müssen.
- SPRACHE: Englisch: Offizielle Dokumente für die Registrierung müssen auf Dänisch sein.
- Bearbeitungszeit: Die Registrierung ist in der Regel innerhalb weniger Tage abgeschlossen, wenn alle Dokumente in Ordnung sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
F: Was ist ein GmbH in Dänemark?
A: Eine ApS (Anpartsselskab) ist eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Eigentümern Rechtsschutz bietet und häufig von kleinen Unternehmen und Startups genutzt wird.
F: Wie viel Kapital wird benötigt, um im Jahr 2025 eine ApS zu gründen?
A: Ab 2025 benötigen Sie eine mindestens 20,000 DKK am Aktienkapital – entweder in bar oder in Sachwerten.
F: Kann ich als Nichtansässiger eine ApS gründen?
A: Ja, Ausländer können eine ApS gründen, indem sie genehmigte eID über das eIDAS-System.
F: Welche Dokumente werden für die Gründung benötigt?
A: Du brauchst ein Gesellschaftsvertrag, Satzung und Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals.
F: Ist virtuelle Buchhaltung in Dänemark erlaubt?
A: Ja, virtuelle Buchhaltung ist weit verbreitet und kann helfen, Kosten zu senken und sicherzustellen (DSGVO) Datenschutzgrundverordnung konform bei der Nutzung zertifizierter Cloud-Buchhaltungstools.
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