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Arbeitgeber der eigenen Organisation vs. HR-Outsourcing: Was ist der Unterschied und was brauchen Sie?

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Arbeitgeber der eigenen Organisation vs. HR-Outsourcing: Was ist der Unterschied und was brauchen Sie?

Übersicht

Diese beiden Begriffe werden in Diskussionen über Personalmanagement oft verwechselt, was verständlich ist. Beide beziehen externe Organisationen in Beschäftigungs- und HR-Prozesse ein und können den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Compliance verbessern. Sie unterscheiden sich jedoch grundlegend, und die Wahl der falschen Option kann zu kostspieligen Komplikationen führen.
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Was ein Arbeitgeber mit Eintragung in die Arbeitserlaubnis tut

Ein Employer of Record (EOR) beschäftigt Arbeitnehmer im Auftrag eines anderen Unternehmens. Im Standardmodell ist der EOR der rechtliche Arbeitgeber für lokale Beschäftigungszwecke. Er übernimmt die Lohn- und Gehaltsabrechnung, verwaltet Arbeitsverträge gemäß lokalem Recht, kümmert sich um die gesetzlichen Sozialleistungen und trägt die mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Arbeitgeberpflichten. Das Unternehmen, das den EOR-Service in Anspruch nimmt, steuert die Arbeit des Arbeitnehmers, die genauen rechtlichen Auswirkungen dieser Vereinbarung hängen jedoch vom lokalen Recht ab. Das steuernde Unternehmen kann weiterhin bestimmte Pflichten oder Risiken im Zusammenhang mit Arbeits-, Steuer- oder Arbeitnehmerüberlassungsvorschriften tragen. Die Nutzung eines EOR beseitigt zudem nicht automatisch das Risiko einer Betriebsstätte oder steuerliche Risiken.

EOR-Vereinbarungen werden vor allem dann genutzt, wenn ein Unternehmen in einem Land, in dem es keine Niederlassung hat, Mitarbeiter einstellen möchte und den Zeit- und Kostenaufwand für deren Gründung vermeiden will. Für ein niederländisches Unternehmen, das seinen ersten Mitarbeiter in Litauen einstellt, bevor es eine litauische Tochtergesellschaft gründet, kann eine EOR-Vereinbarung eine bequeme Rechtsform für diese Einstellung bieten, ohne dass ein Gründungsverfahren erforderlich ist.

Was HR-Outsourcing leistet

HR-Outsourcing liegt vor, wenn ein Unternehmen, das bereits der rechtliche Arbeitgeber ist, einige oder alle administrativen und operativen HR-Funktionen an einen externen Dienstleister auslagert. Das Unternehmen behält seine Arbeitsverhältnisse bei, während der Dienstleister die Gehaltsabrechnung, Urlaubsverwaltung, Vertragsverwaltung, Compliance-Berichterstattung, Onboarding-Koordination und damit verbundene Dienstleistungen übernimmt.
 
HR-Outsourcing ist vor allem für Unternehmen relevant, die bereits die rechtliche Befugnis zur Beschäftigung von Mitarbeitern auf einem Markt besitzen, aber die Effizienz und Qualität ihrer HR-Prozesse verbessern möchten, ohne in ein großes internes Team zu investieren.

Die praktische Unterscheidung

Am einfachsten lässt sich der Unterschied zwischen den beiden Modellen durch die Frage verdeutlichen: Wer unterzeichnet den Arbeitsvertrag? Bei einem EOR (Executive Operations Representative) unterzeichnet dieser. Das beauftragte Unternehmen schließt mit dem EOR eine kommerzielle Vereinbarung ab, jedoch keinen direkten Arbeitsvertrag mit der betreffenden Person. Beim HR-Outsourcing bleibt das Unternehmen selbst Arbeitgeber. Der Outsourcing-Dienstleister unterstützt das Arbeitsverhältnis, ersetzt es aber nicht.

Welche Situation erfordert welche Lösung?

EOR-Vereinbarungen eignen sich ideal für den Markteintritt ohne lokale Personalstruktur oder für die Einstellung einer kleinen Anzahl von Mitarbeitern, wenn die Gründung einer vollständigen Niederlassung nicht gerechtfertigt ist. Diese Vereinbarungen werden typischerweise als Einstiegslösung oder für Unternehmen mit geringem Personalaufwand genutzt, wobei ihre Eignung und Laufzeit von den lokalen Gesetzen und der Marktstrategie des Unternehmens abhängen.
 
HR-Outsourcing eignet sich am besten für Unternehmen mit etablierter Marktpräsenz, die ihre operative HR-Effektivität steigern möchten. Es ist für Unternehmen jeder Größe geeignet und lässt sich mit steigender Mitarbeiterzahl problemlos skalieren.

Der Kostenvergleich

Die Gebühren für Personalmanagement-Dienstleister werden üblicherweise pro Mitarbeiter und Monat berechnet und decken alle Kosten des Personalmanagements, einschließlich der Gewinnspanne des Dienstleisters. Für kleine Teams ist dieser Ansatz oft kostengünstiger als die Gründung einer lokalen Niederlassung. Mit zunehmender Teamgröße können die Kosten pro Mitarbeiter jedoch erheblich steigen, sodass es wirtschaftlicher sein kann, eine lokale Präsenz aufzubauen und HR-Outsourcing in Anspruch zu nehmen.
 
Der Zeitpunkt, ab dem sich die Einrichtung einer lokalen Niederlassung wirtschaftlicher erweist, hängt vom Markt und der Komplexität der lokalen Anforderungen ab, beispielsweise in den Bereichen Lohnabrechnung, Steuerregistrierung und Compliance. Für die meisten Unternehmen eignen sich EORs (Executive Operations Resource) am besten für kleinere Teams, während größere Teams in der Regel von einer lokalen Niederlassung und HR-Outsourcing profitieren.

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